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Gemeinsam nach neuen Wegen suchen.Fachberatungsstellen helfen.Beratung ist zunächst das offene Gespräch mit einer fach-kundigen Person. Über einen Zeitraum von einigen Wochen Monaten hinweg findet meist einmal wöchentlich ein Treffen in der Beratungsstelle statt. Ziel der Beratung ist es, erstens das Ausmaß des Alkoholproblems und darüber hinaus die Lebensumstände der Ratsuchenden genauer zu klären und zweitens bei Bedarf weitergehende Schritte zu planen und einzuleiten. Ein erster Beratungstermin kann meist kurzfristig telefonisch vereinbart werden. Die Beratung ist kostenlos und die Beratungsstellen unterlie-gen der Schweigepflicht.
Bei den ersten Treffen geht es vor allem darum, dass eine vertrauensvolle und offene Gesprächsatmosphäre geschaf fen wird. Wer das Gefühl hat: »Ich werde nicht verstanden« oder »Ich werde unter Druck qesetzt«, kann die Chancen, die eine Beratung bietet, nicht optimal nutzen. Am besten wäre es, über derartige Gefühle offen zu sprechen. Vielleicht gelingt es, mit einer anderen Beraterin bzw. einem anderen Berater den notwendigen guten Kontakt zu finden. Es ist auch möglich, sich an eine andere Beratungsstelle zu wen- den. Ein solcher Schritt sollte jedoch gut überlegt werden. Keinesfalls macht es Sinn, die Beratung jeweils abzubrechen, wenn unangenehme Fragen auftauchen bzw. deutlich wird, dass es so wie bisher nicht weitergehen kann. Die meisten Beratungsstellen bieten, um die Wartezeit bis Therapiebeginn sinnvoll nutzen zu können, sogenannte Motivationsgruppen an. In der Praxis kommt es vor, dass Beratung und die Teilnahme an einer solchen Motivationsgruppe ausreichen, um Betroffene so weit zu stärken, dass sie den Alkoholmissbrauch beenden und ihr Trinkverhalten dauerhaft ändern. Die ausführliche Schilderung der persönlichen Lebenssituation ist für Ratsuchende oft sehr hilfreich:
Viele Ratsuchende senken in der Zeit der Beratung ihren Alkoholkonsum beträchtlich oder entscheiden sich für eine alkoholfreie Zeit. »Wie soll es weiterqehen?«, lautet die zweite große Frage, die es in der Zeit der Beratung zu klären gilt:
Fällt die Entscheidung, an einer Entwöhnungstherapie teilzunehmen, wird gemeinsam mit der Beratungsstelle der Antrag auf Kostenübernahme gestellt.
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Es ist entlastend, über lange Verschwiegenes endlich offen sprechen zu können.